Allgemeine Geschäftsbedingungen – MedExplain Partnerprogramm („AGB Partnerprogramm“)
Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MedExplain OG (nachfolgend „Anbieter“) und ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Partner“) über die Teilnahme am MedExplain Partnerprogramm.
(2) Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:
- die Erstellung standardisierter medizinischer Patienten-Aufklärungsvideos (bis ca. 90 Sekunden),
- die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Videos (ausschließlich zur eigenen Nutzung),
- die befristet unentgeltliche Nutzung der MedExplain-Software (ein Jahr, sofern vereinbart),
- eine Umsatzbeteiligung des Partners an den Videoerlösen aus Weiterlizenzierungen an Dritte.
(3) Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäfte im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm.
(4) Eine Vertragsschließung mit Verbrauchern (§ 1 KSchG) ist ausgeschlossen.
§ 2 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Der Partner verpflichtet sich, mindestens 5 (fünf) Videos zum vereinbarten und vergünstigten Preis produzieren zu lassen.
(2) Ohne anderslautende Vereinbarung gilt:
- 50 % Anzahlung nach Vertragsabschluss,
- 50 % Restzahlung nach Freigabe des finalen Videos (vor Auslieferung der finalen Dateien).
(3) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis bezeichnet.
(4) Rechnungen werden elektronisch übermittelt; für Papierrechnungen kann ein gesondertes Entgelt verrechnet werden.
(5) Skontoabzüge sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten:
- Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz),
- Mahnspesenpauschale von EUR 40,— nach § 458 UGB,
- Ersatz sämtlicher notwendiger und zweckmäßiger Betreibungskosten (Inkasso, Rechtsanwalt).
(7) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten oder zu sperren.
§ 3 Wertsicherung & Preisanpassung
(1) Die vergünstigten Einmalpreise der Videos sind Festpreise.
(2) Laufende Entgelte für die Software nach Ablauf der kostenlosen Phase können vom Anbieter jährlich angepasst werden.
(3) Richtgröße sind insbesondere:
- der VPI 2020 oder ein Nachfolgeindex sowie
- die jeweils gültige Preisliste des Anbieters.
(4) Preisänderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. Der Partner kann die Softwareleistung bei wesentlicher Erhöhung kündigen – die Rechte an den Videos bleiben unberührt.
§ 4 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Sämtliche erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Rechte verbleiben beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Partner ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht:
- ausschließlich zur eigenen Patientenaufklärung,
- auf eigenen Kanälen (Website, Monitore, interne E-Mail-Versendungen),
- zeitlich unbeschränkt, sofern der Partner nicht gegen den Vertrag verstößt.
(3) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung seitens des Partners an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter darf die Videos sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig an Dritte weitergeben oder lizenzieren; im Falle einer kostenpflichtigen Weitergabe oder Lizenzierung erhält der Partner dafür eine Beteiligung gemäß § 7.
(5) Der Partner stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.
§ 5 Nutzung der Software
(1) Der Partner erhält für den vertraglich vereinbarten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) einen kostenlosen Zugang zur Software.
(2) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Nach Ablauf der Gratisphase gelten die Standardkonditionen, sofern der Partner die Software weiter nutzen möchte.
(4) Der Anbieter darf regelmäßige Wartungen und Updates durchführen; kurzfristige Ausfälle begründen keine Ansprüche seitens des Partners.
§ 6 Haftung & Gewährleistung
(1) Die vom Anbieter erstellten Videos und Softwareleistungen dienen ausschließlich der unterstützenden Information und Visualisierung im Rahmen der ärztlichen Patientenaufklärung. Sie ersetzen weder das persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch noch eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Die vollständige und gesetzeskonforme Erfüllung sämtlicher ärztlicher Aufklärungs-, Dokumentations- und Informationspflichten obliegt ausschließlich dem Partner.
Der Anbieter ist weder Behandler noch Teil der medizinischen Leistungserbringung und trifft keine Verantwortung für die medizinische Entscheidung oder Behandlung des Patienten.
(2) Der Anbieter haftet:
- unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf das zweifache Gesamtentgelt begrenzt.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- Ausfälle von Drittanbietern oder Internetdiensten,
- falsch gelieferte oder unvollständige Informationen des Partners,
- fehlerhafte Einbettung oder Nutzung der Inhalte,
- unterlassene oder fehlerhafte medizinische Aufklärungsgespräche.
(5) Regressansprüche nach dem PHG sind im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen.
§ 7 Umsatzbeteiligung
(1) Der Partner erhält für die Dauer von 5 Jahren ab gemeinsamer Abnahme/Freigabe ("mutual release, MUR-Point") eines Videos eine Beteiligung an den Netto-Lizenzerlösen. Jeden MUR-Point müssen beide Parteien, mittels MUR-Formular schriftlich bestätigen.
(2) Beteiligungsmodelle:
- 30 % bei Legal-Check durch den Partner,
- 15 % bei Legal-Check durch den Anbieter.
(3) Die Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf Videoerlöse aus Drittlizenzen.
(4) Abrechnung und Auszahlung der Gutschriften erfolgt quartalsweise.
(5) Die Beteiligung entfällt bei schuldhafter Vertragsverletzung des Partners.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Partners
- rechtzeitige Lieferung medizinischer Inhalte,
- Bereitstellung qualifizierter Ansprechpartner,
- rechtzeitige und finale Mitwirkung im Zuge des Video Erstellungsprozess, insbesondere am "Audio-Visual",
- im Falle von Mitwirkung am Legal-Check die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Text- und Kommentierung von Bildinhalten,
- im Falle von Mitwirkung am Legal-Check die rechtzeitige Zurverfügungstellung der schriftlichen Konformitätserklärung im Zuge der MUR-Freigabe,
- sachgerechter Einsatz der Videos ohne Veränderung, Kürzung oder sonstiger einseitiger Manipulation.
§ 9 Legal-Check
(1) Vor finaler Freigabe ist eine rechtliche Prüfung der Inhalte notwendig.
(2) Je nach Modell,
- finanziert der Partner den Legal-Check (höhere Umsatzbeteiligung), oder
- finanziert der Anbieter den Legal-Check (niedrigere Umsatzbeteiligung).
(3) Nach Freigabe haftet der Partner dafür, dass die Inhalte den medizinischen Anforderungen des medizinischen Betriebes gemäß der lokalen gesetzlichen Bestimmungen, sowie gemäß den AGB des Anbieters in der gültigen Fassung entsprechen, und stellt dafür die schriftliche Konformitätsserklärung im Zuge der MUR-Freigabe bereit.
§ 10 Außerordentliche Kündigung
Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Zahlungsverzug,
- Insolvenz oder Abweisung mangels Masse,
- unzulässige Weitergabe oder Veränderung von Videos,
- wesentliche Vertragsverletzungen (z. B. Datenschutz),
- schwere Störung des Vertrauensverhältnisses,
- Widerspruch gegen notwendige Drittanbieter-Wechsel.
Bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter verfallen Beteiligungsrechte, sofern die Pflichtverletzung des Partners damit zusammenhängt.
§ 11 Datenschutz & externe Dienstleister
(1) Im Partnerprogramm verarbeitet der Anbieter keine Patient:innendaten.
(2) Werden später solche Daten verarbeitet, wird eine AV-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Der Anbieter setzt externe Dienstleister ein und darf diese wechseln, sofern das Datenschutzniveau gewahrt bleibt.
(4) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist Vertragsbestandteil.
§ 12 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen des Anbieters ist dessen Sitz in Österreich.
§ 13 Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Anbieter darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger und/oder externe Geschäftspartner übertragen. Der Partner darf dies nur mit der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 14 Aufrechnung & Abtretung
(1) Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig.
(2) Abtretungen durch den Partner bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 15 Adressänderungen
(1) Die vom Partner angegebene Adresse gilt als Zustelladresse.
(2) Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen; bis dahin gelten Zustellungen an die alte Adresse als zugegangen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Auch ein Abgehen von der Schriftform bedarf Schriftform.
(2) Unwirksame Bestimmungen ersetzen die Parteien durch solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht in Österreich, soweit gesetzlich zulässig.
Zuletzt geändert am 21.12.2025